Im Februar 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten vor. Wenn der Entwurf so verabschiedet wird, müssen europäische Unternehmen, die in anderen Teilen der Welt tätig sind, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, zu ermitteln, zu verhindern und abzumildern.