Die Durchsetzung erfolgt durch die Aufsichtsbehörden, die von sich aus eine Untersuchung einleiten können oder wenn ihnen begründete Bedenken mitgeteilt werden. Sie können auch Inspektionen durchführen, wenn sie feststellen, dass die staatlichen Durchführungsbestimmungen nicht eingehalten werden, und eine Frist für Abhilfemaßnahmen setzen. Sie können auch anordnen, Verstöße abzustellen, von einer Wiederholung abzusehen, Abhilfemaßnahmen zu treffen, Geldstrafen verhängen und einstweilige Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr eines ernsten und nicht wiedergutzumachenden Schadens abzuwenden.
Schließlich ist auch die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für Schäden aufgrund von Verletzungen der Sorgfaltspflicht in der EU-Richtlinie vorgesehen.Die deutsche Entsprechung für die Umsetzung dieser Sorgfaltspflicht ist das sog. „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, das 2023 in Kraft tritt. Doch das deutsche Gesetz gilt nur für deutsche Unternehmen und unmittelbar nur für direkte Aktivitäten. Der Import und die Weiterverarbeitung von Rohstoffen ist im Gesetz nur ungenügend berücksichtigt.
Damit die Betroffenen in Peru davon profitieren können, ist also eine deutliche Verbesserung des deutschen Gesetzes notwendig. Das EU-Lieferkettengesetz sorgt zunächst für einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Unternehmen, die in der EU Umsätze machen. Und es enthält einen umfassenderen Ansatz zur Lieferkette, der die Sorgfaltspflicht auch auf die Überprüfung der Zulieferer ausweitet. So könnten Unternehmen wie Aurubis, ein in Hamburg ansässiges Unternehmen und einer der größten Kupferverarbeiter in der EU, verpflichtet werden, ihre Sorgfaltspflicht auszuweiten und Einfluss auf die Betreiber der Kupferminen, aus denen sie das Erz beziehen, zu nehmen.
Die Durchsetzung erfolgt durch die Aufsichtsbehörden, die von sich aus eine Untersuchung einleiten können oder wenn ihnen begründete Bedenken mitgeteilt werden. Sie können auch Inspektionen durchführen, wenn sie feststellen, dass die staatlichen Durchführungsbestimmungen nicht eingehalten werden, und eine Frist für Abhilfemaßnahmen setzen. Sie können auch anordnen, Verstöße abzustellen, von einer Wiederholung abzusehen, Abhilfemaßnahmen zu treffen, Geldstrafen verhängen und einstweilige Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr eines ernsten und nicht wiedergutzumachenden Schadens abzuwenden.
Schließlich ist auch die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für Schäden aufgrund von Verletzungen der Sorgfaltspflicht in der EU-Richtlinie vorgesehen.Die deutsche Entsprechung für die Umsetzung dieser Sorgfaltspflicht ist das sog. „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, das 2023 in Kraft tritt. Doch das deutsche Gesetz gilt nur für deutsche Unternehmen und unmittelbar nur für direkte Aktivitäten. Der Import und die Weiterverarbeitung von Rohstoffen ist im Gesetz nur ungenügend berücksichtigt.
Damit die Betroffenen in Peru davon profitieren können, ist also eine deutliche Verbesserung des deutschen Gesetzes notwendig. Das EU-Lieferkettengesetz sorgt zunächst für einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Unternehmen, die in der EU Umsätze machen. Und es enthält einen umfassenderen Ansatz zur Lieferkette, der die Sorgfaltspflicht auch auf die Überprüfung der Zulieferer ausweitet. So könnten Unternehmen wie Aurubis, ein in Hamburg ansässiges Unternehmen und einer der größten Kupferverarbeiter in der EU, verpflichtet werden, ihre Sorgfaltspflicht auszuweiten und Einfluss auf die Betreiber der Kupferminen, aus denen sie das Erz beziehen, zu nehmen.