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„Das Unternehmen ist verpflichtet, Sorgfaltspflichten anzuwenden”

Auch wenn der Grundsatz der Sorgfaltspflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, würde er ein besseres Zusammenleben zwischen dem Bergbauunternehmen und den Gemeinden gewährleisten. Durch die Anwendung dieses Prinzips könnten die Auswirkungen des Bergbaus auf die kollektiven Rechte im direkten Einflussbereich des Bergbauprojekts sichtbar gemacht werden. Es wäre möglich, festzustellen, wie ihr Territorium, ihre Identität und ihr Zugang zu Ressourcen beeinträchtigt werden.